LSG Hamburg - Urteil vom 02.04.2013
L 3 R 5/08
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 RJ 1989/04

LSG Hamburg - Urteil vom 02.04.2013 (L 3 R 5/08) - DRsp Nr. 2013/7953

LSG Hamburg, Urteil vom 02.04.2013 - Aktenzeichen L 3 R 5/08

DRsp Nr. 2013/7953

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit aufgrund eines am 25. April 2000 eingetretenen Leistungsfalls streitig.