Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 28. April 2009 wird verworfen.
I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Festlegung monatlicher Raten für das vor dem Sozialgericht Leipzig (
Auf den Antrag der Beschwerdeführerin vom 15.06.2007 bewilligte ihr das
Nach Vorlage einer aktuellen Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse änderte das
"Die Antragstellerin hat ab 01.05.2009 monatliche Raten in Höhe von 45,00 EUR zu zahlen".
Die dem Beschluss beigefügte Rechtsmittelbelehrung führte aus, die Beschwerde sei statthaft.
Gegen den Beschluss des
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