Teil (C) des Beschlusses des Beklagten vom 16. Dezember 2004 ("Vergütung von Notfallleistungen und Krankenhaus mit Wirkung vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2007") wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der klagende Spitzenverband Bund der Krankenkassen wendet sich gegen einen Teil eines Beschluss des beklagten Erweiterten Bewertungsausschusses (eBewA) für die vertragsärztliche Versorgung vom 16. Dezember 2009.
Das Bundessozialgericht (
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