Die Berufung der Klägerinnen gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 03. April 2008 wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Klägerinnen gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 23. April 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für beide Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerinnen begehren von dem Beklagten höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), hier die Übernahme höherer Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 620,-- € monatlich für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2008.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|