Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 19. März 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist die Beurteilung einer Lungenerkrankung des Klägers als Berufskrankheit (BK) und die Bewilligung von Leistungen zur Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
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