LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.03.2011
L 17 R 172/07
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 12.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 1008/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.03.2011 (L 17 R 172/07) - DRsp Nr. 2011/16636

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - Aktenzeichen L 17 R 172/07

DRsp Nr. 2011/16636

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 12. Dezember 2006 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte als Versorgungsträger für das Zusatzversorgungssystem der Anlage 1 Nr 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz [AAÜG] verpflichtet ist, für den Kläger Beschäftigungszeiten vom 01. März 1978 bis zum 31. Dezember 1988 als Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz [AVItech] und die in diesen Zeiten tatsächlich erzielten Arbeitsverdienste festzustellen.