Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 1. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) für eine Aus- bzw. Weiterbildung zur Tanztherapeutin.
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