LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.01.2009
L 9 KR 101/03
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 13.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 88 KR 1531/02

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.01.2009 (L 9 KR 101/03) - DRsp Nr. 2009/14102

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009 - Aktenzeichen L 9 KR 101/03

DRsp Nr. 2009/14102

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. Juni 2003 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat dem Kläger die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu erstatten.

Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Status des Klägers als abhängig Beschäftigter der Beigeladenen.