LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.02.2013
L 7 KA 108/11 KL
Fundstellen:
NZS 2013, 625

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.02.2013 (L 7 KA 108/11 KL) - DRsp Nr. 2013/16450

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2013 - Aktenzeichen L 7 KA 108/11 KL

DRsp Nr. 2013/16450

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie im Hinblick auf ein vom Kläger geltend gemachtes und vom Beklagten bestrittenes Antragsrecht.

Der Kläger ist Vorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes. Er wurde vom Deutschen Behindertenrat als sachkundige Person gemäß § 140 f Abs. 2 Sozialgesetzbuch/Fünftes Buch (SGB V) benannt. Als themenbezogener Vertreter nahm er an den Beratungen des Beklagten zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie hinsichtlich der Themen "Lang wirkende Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2", "Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2" und "Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Diabetes mellitus Typ 2" teil.