LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.01.2011
L 33 R 927/09
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 22.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 32 R 2086/07

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.01.2011 (L 33 R 927/09) - DRsp Nr. 2011/3342

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.01.2011 - Aktenzeichen L 33 R 927/09

DRsp Nr. 2011/3342

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 22. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Feststellung der Anwendbarkeit des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) und der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der DDR (AVIwiss) sowie der tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte für die Zeit vom 1. September 1973 bis zum 30. Juni 1990.

Die 1948 geborene, also jetzt 62 Jahre alte Klägerin hat in der Zeit von September 1969 bis August 1973 an der H zu Berlin, Sektion Physik, die Fachrichtung Meteorologie studiert. Seit dem 9. März 1973 besaß sie in der damaligen DDR die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Meteorologe" zu führen, seit dem 1. August 1973 war sie diplomierte Meteorologin. Seit dem 1. September 1973 bis über den 30. Juni 1990 hinaus war die Klägerin als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Die Eintragungen im Sozialversicherungsausweis (SVA) hinsichtlich des Beschäftigungsbetriebes lauten: "Meteorologischer Dienst der DDR, Forschungsinstitut für Hydrometeorologie".