Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. Oktober 2011 geändert.
Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern zu 1. und 3. unter Änderung des Ablehnungsbescheides vom 24. März 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. April 2010 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Monat März 2010 in Höhe von jeweils 1,- Euro zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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