Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 4. Mai 2011 wird aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 21. August 2006 wird aufgehoben, soweit darin Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung festgestellt ist. Es wird festgestellt, dass der Beigeladene zu 3) während seiner Tätigkeit für Fritz Zeif senior, Inhaber des Restaurants Oedhof, Alpenstraße 24, 83395 Freilassung in der Zeit vom 1. Juli 1996 bis 31. Dezember 2006 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig war.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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