Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 7. Januar 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger hat an die Landeskasse 225,- EUR zu zahlen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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