Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 10. März 2005 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten wegen Hepatitis-A-, -B- und -C-Infektionen.
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