LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.05.2011
L 16 R 139/10
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Oder, vom 06.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 324/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.05.2011 (L 16 R 139/10) - DRsp Nr. 2011/13537

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2011 - Aktenzeichen L 16 R 139/10

DRsp Nr. 2011/13537

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 6. November 2009 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist nur noch streitig, ob die Beklagte als Versorgungsträger verpflichtet ist, den Zeitraum vom 1. September 1974 bis zum 30. Juni 1990 als Zeit der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem der Intelligenz an wissenschaftlichen, pädagogischen, künstlerischen und medizinischen Einrichtungen der DDR (AVIwiss; Zusatzversorgungssystem Nr. 4 der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG -) und die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte festzustellen.