Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht zwischen den Beteiligten die Verpflichtung der Beklagten zur extrabudgetären Vergütung eines Mehrbedarfs für Leistungen der kurativen Koloskopie in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2004 aufgrund eines Schiedsspruches des Landesschiedsamtes Brandenburg.
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