LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.01.2011
L 27 P 10/09 KL

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.01.2011 (L 27 P 10/09 KL) - DRsp Nr. 2011/6486

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.01.2011 - Aktenzeichen L 27 P 10/09 KL

DRsp Nr. 2011/6486

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über eine von den Beklagten gegen die Klägerin betriebene Kürzung der Pflegevergütung in Höhe von 71.000,00 Euro.

Die Klägerin betreibt unter anderem in B ein Alten- und Pflegeheim, das K Seniorenzentrum (nachfolgend: Pflegeheim). In der Zeit vom 26. bis 29. Januar 2004 fand im Pflegeheim der Klägerin eine Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen Thüringen e. V. (MDK) statt, wonach erhebliche Mängel in Struktur-, Prozess- und insbesondere der Ergebnisqualität (wie Wundliegen, Mangelernährung und Austrocknung) festgestellt wurden. Wegen der konkreten Einzelheiten wird auf die Prüfberichte des MDK vom 16. Februar, 25. Februar und 4. März 2004 Bezug genommen.