LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.10.2013
L 7 KA 16/13
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 19.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 71 KA 31/11

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.10.2013 (L 7 KA 16/13) - DRsp Nr. 2014/9338

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.10.2013 - Aktenzeichen L 7 KA 16/13

DRsp Nr. 2014/9338

Entscheiden die Zulassungsgremien in einem einheitlichen Verfahren über die Besetzung einer Vielzahl von Vertragsarztstellen derselben Arztgruppe desselben Planungsbereichs, darf sich ein nicht zugelassener Bewerber mit seiner offensiven Konkurrentenklage nicht darauf beschränken, nur die Zulassungen einzelner Vertragsärzte anzufechten.

Die Berufung die Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens der Beigeladenen zu 1).

Die übrigen Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens jeweils selbst.

Die Gerichtskosten und ihre außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens tragen Klägerin und Beklagter jeweils zur Hälfte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Zulassung der Klägerin zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen.