Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Oktober 2008 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 1.663,60 Euro zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 1.663,60 € festgesetzt.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von Kosten für eine erweiterte ambulante Physiotherapie - EAP -; ausschlaggebend ist, ob diese eine Leistung zur Krankenbehandlung oder zur Rehabilitation ist.
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