LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.02.2011
L 7 KA 17/09 WA
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 20.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 83 KA 383/06

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.02.2011 (L 7 KA 17/09 WA) - DRsp Nr. 2011/12424

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen L 7 KA 17/09 WA

DRsp Nr. 2011/12424

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. Juni 2007 wird zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin 5/6 und der Beklagte und die Beigeladene zu 2) gesamtschuldnerisch 1/6. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen eine Regressforderung des Beklagten in Höhe von 798,46 € wegen der Verordnung des Präparates Wobe Mugos E.