Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. Mai 2010 wird zurückgewiesen, soweit der Rechtsstreit nicht erledigt ist.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung.
Die 1943 geborene und bei der Beklagten pflegeversicherte Klägerin leidet unter anderem an degenerativen Wirbelsäulenveränderungen mit gelegentlichen Schmerzen, Adipositas per magna mit Fettschürze, tablettenpflichtigem Diabetes mellitus, Hypertonus und einer beginnenden Gonarthrose rechts.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|