Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. März 2009 wird zurückgewiesen, soweit das Verfahren nicht abgetrennt ist.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung.
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