LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.01.2009
L 31 U 390/08
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 02.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 U 262/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.01.2009 (L 31 U 390/08) - DRsp Nr. 2009/4728

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.01.2009 - Aktenzeichen L 31 U 390/08

DRsp Nr. 2009/4728

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 2. April 2007 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Neufeststellung seines vom 29. Oktober 2001 bis 16. März 2003 gezahlten Verletztengeldes aufgrund einer Nachzahlung seines ehemaligen Arbeitgebers hat.

Der 1959 geborene Kläger bezog aufgrund eines Arbeitsunfalls vom 15. September 2001 von der Beklagten vom 29. Oktober 2001 bis 16. März 2003 Verletztengeld, welches von der zuständigen Krankenkasse, der Deutschen Angestellten Krankenkasse, im Auftrag der Beklagten berechnet und an den Kläger ausgezahlt wurde.