LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.03.2009
L 4 R 1455/08
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 20.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 R 1832/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.03.2009 (L 4 R 1455/08) - DRsp Nr. 2009/25180

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2009 - Aktenzeichen L 4 R 1455/08

DRsp Nr. 2009/25180

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. März 2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten, ihm für die Zeit der Ableistung eines für die staatliche Anerkennung seiner Ausbildung als Arbeitserzieher notwendigen Anerkennungsjahres Übergangsgeld zu gewähren.

Der 1962 geborene Kläger arbeitete knapp ein Jahrzehnt in seinem erlernten Beruf als Koch, von März 1990 bis Dezember 1999 als Tischler und Trockenausbaumonteur, anschließend ein halbes Jahr lang als Gärtner auf Gran Canaria. In der zweiten Hälfte des Jahres 2000 absolvierte er eine Qualifikationsmaßnahme bzgl. der Anwendung von Computern, ab April 2001 nahm er an einer geförderten Fortbildung "Web-Design und Programmierung" teil. Diese musste er abbrechen, nachdem er sich bei einem Wegeunfall im Dezember 2001 eine Schulterverletzung zugezogen hatte.