Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 29. Oktober 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind für das gesamte gerichtliche Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls Verletztengeld über den 20. April 2009 hinaus.
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