Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 05. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer höheren Altersrente im Zugunstenverfahren nach § 44 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X).
Der 1936 geborene Kläger war ab dem 01. November 1957 bis zum 31. Januar 1990 Angestellter des Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) der ehemaligen DDR. Ab dem 01. Juli 1959 bis zum 31. Januar 1990 war er in das Sonderversorgungssystem des MfS/AfNS (System gemäß Nr. 4 der Anlage 2 zum
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