LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.02.2009
L 31 U 364/08
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 30.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 U 52/04

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.02.2009 (L 31 U 364/08) - DRsp Nr. 2009/6950

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2009 - Aktenzeichen L 31 U 364/08

DRsp Nr. 2009/6950

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. November 2006 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Basalzellenkarzinoms als Berufskrankheit (BK) nach der Nr. 2402 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - Erkrankungen durch ionisierende Strahlen - .

Der 1942 geborene Kläger war nach Abschluss einer entsprechenden Ausbildung im März 1967 durchgehend als Krankenpfleger tätig. Hierbei verrichtete er in der Zeit von Oktober 1969 bis März 1972 im Klinikum S der F B Pflegedienst mit Dauernachtwache auf einer Isolierstation mit 12 Strahlentherapiebetten. Von Oktober 1976 bis März 1977 war er im M-Krankenhaus B auf einer unfallchirurgischen und einer kleinen inneren Station tätig. Hierbei wurde er auch zur Betreuung der Patienten in einem Radiumzimmer mit herangezogen. Seit Juli 1980 bis zur Aufgabe seiner Tätigkeit Ende April 2002 arbeitete er (mit einer mehrmonatigen Unterbrechung 1987) im stationären Bereich der Nuklearmedizinischen Klinik des Universitätsklinikums S der F B, jetzt B-Klinikum der FU Berlin. Seit Mai 2002 bezieht der Kläger eine Rente.