LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.08.2011
L 33 R 751/10
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Oder, vom 18.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 390/06

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.08.2011 (L 33 R 751/10) - DRsp Nr. 2011/16161

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2011 - Aktenzeichen L 33 R 751/10

DRsp Nr. 2011/16161

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Oder vom 18. Juni 2010 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Anspruch des Klägers auf Feststellung der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen (AVIwiss) der DDR in der Zeit vom 21. September 1981 bis zum 30. Juni 1990 und der während dieser Zeit erzielten Entgelte.

Die H-Universität zu B verlieh dem Kläger am 20. Juli 1981 den akademischen Grad "D Den akademischen Grad "D" erhielt er nach Abschluss einer außerplanmäßigen wissenschaftlichen Aspirantur. Von 1981 bis 1984 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter im Tierpark (im Folgenden: Tierpark). Träger dieses Tierparks war der R. Im Anschluss übernahm er die Funktion eines stellvertretenden Direktors des Tierparks. Am 24. Juli 1989 wurde er schließlich zum Direktor des Tierparks berufen.