LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.08.2011
L 17 R 724/07
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 12.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 693/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.08.2011 (L 17 R 724/07) - DRsp Nr. 2011/16643

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2011 - Aktenzeichen L 17 R 724/07

DRsp Nr. 2011/16643

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 12. April 2007 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte hat keine außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte den Zeitraum vom 01. Januar 1977 bis zum 31. Dezember 1988 als Zeit der Zugehörigkeit des Klägers zu dem Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech; Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes -AAÜG-) und die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte feststellen muss.