LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.04.2013
L 33 R 508/12
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 17.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 17 R 101/11

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.04.2013 (L 33 R 508/12) - DRsp Nr. 2013/18332

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.04.2013 - Aktenzeichen L 33 R 508/12

DRsp Nr. 2013/18332

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 17. April 2012 geändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind weder für das Klage- noch für das Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten, weitere Entgelte der Klägerin für Zeiten der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz [AAÜG] - AVItech -) für die Jahre 1977 bis 1978, 1980 bis 1984 sowie 1986 bis 1988 in Form jährlicher Jahresendprämien (JEP) festzustellen.

Die 1942 geborene Klägerin, die berechtigt ist, den Grad eines Ingenieurökonoms zu führen (Urkunde der Ingenieurschule E vom 09. Juli 1973), war vom 16. Juli 1973 bis zum 30. Juni 1990 im VEB Mikroelektronik S als Gruppenleiter Planung bzw. Gruppenleiter Planung und Abrechnung/Planung und Ausrüstung beschäftigt. Sie bezieht seit dem 01. Oktober 2004 Altersrente für Frauen.

Mit Feststellungsbescheid vom 06. Februar 2007 stellte die Beklagte die im Zeitraum vom 16. Juli 1973 bis zum 30. Juni 1990 erzielten Entgelte der Klägerin als im Rahmen der AVItech erzielte Entgelte fest.