LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.03.2009
L 7 KA 88/06
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 22.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 83 KA 185/03

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.03.2009 (L 7 KA 88/06) - DRsp Nr. 2009/14073

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.03.2009 - Aktenzeichen L 7 KA 88/06

DRsp Nr. 2009/14073

Auf die Berufungen des Berufungsklägers und der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. März 2006 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1), die diese selbst trägt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über einen Regress wegen der Verordnung des zu den Immunglobulinen zählenden, intravenös (i.v.) zu verabreichenden Arzneimittels Polyglobin in den Quartalen I und III/2000.

Der Berufungskläger nimmt an der hausärztlichen Versorgung in B teil. In der Zeit vom 1. Juli 2000 bis zum 31. Dezember 2004 führte er mit Frau Dr. med. A D, einer Internistin, eine Gemeinschaftspraxis, die Beigeladene zu 2). Der Berufungskläger verordnete dem bei der Klägerin krankenversicherten Patienten JH (im Folgenden: der Versicherte) im Quartal I/2000 in sechs Fällen und ein Mitglied der Beigeladenen zu 2) im Quartal III/2000 in zwei Fällen das Arzneimittel Polyglobin 10%.