LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.03.2009
L 7 KA 108/06
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 14.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 71 KA 182/03

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.03.2009 (L 7 KA 108/06) - DRsp Nr. 2009/14072

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.03.2009 - Aktenzeichen L 7 KA 108/06

DRsp Nr. 2009/14072

Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. Juni 2006 und der Bescheid der Beklagten vom 25. März 2003 werden aufgehoben, soweit sie Regresse für das Quartal I/2000 betreffen. Im Übrigen wird die Berufung der Berufungskläger zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens vor des Sozialgericht zu 4/10 und der Beklagte und die Beigeladene zu 2) zu 6/10, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1), die diese selbst trägt.

Die Berufungskläger tragen die Kosten des Verfahrens vor dem Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zu 4/10, der Beklagte und die Beigeladene zu 2) zu 6/10, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1), die diese selbst trägt.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über einen Regress wegen der Verordnung des zu den Immunglobulinen zählenden, intravenös (i.v.) zu verabreichenden Arzneimittels Polyglobin 5%/10 % durch die Berufungskläger in den Quartalen I und III/2000.