LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.03.2009
L 3 R 1850/05
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 31.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 RA 1010/04

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.03.2009 (L 3 R 1850/05) - DRsp Nr. 2009/14070

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2009 - Aktenzeichen L 3 R 1850/05

DRsp Nr. 2009/14070

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 31. Oktober 2005 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Beklagte den Zeitraum vom 01. März 1971 bis zum 28. Februar 1977 als Zeit der Zugehörigkeit des Klägers zu dem Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech; Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes - AAÜG -) und die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte feststellen muss.