Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Januar 2007 sowie der Bescheid vom 18. März 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Juni 2005 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten ist die Dauer der Zahlung von Verletztengeld.
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