Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 25. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob das Unfallereignis vom 28. Mai 1980 als entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall gilt und Verletztenrente zu gewähren ist.
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