LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.06.2011
L 27 P 40/10
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 31.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 111 P 106/09

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.06.2011 (L 27 P 40/10) - DRsp Nr. 2011/16134

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2011 - Aktenzeichen L 27 P 40/10

DRsp Nr. 2011/16134

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 31. Mai 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen der Pflegestufe II.

Der 1942 geborene Kläger ist Mitglied der Beklagten und bewohnt zusammen mit seiner Ehefrau, die seine Pflege übernommen hat, eine 3-Zimmer-Wohnung im Hochparterre eines Mehrfamilienhauses.