Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 7. Dezember 2007 geändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist im Berufungsverfahren noch, ob die Beklagte die Bewilligung von Altersrente (AR) für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige für die Zeit vom 1. Mai 2001 bis 30. November 2001 aufheben durfte.
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