Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. November 2011 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 142,80 Euro festgesetzt.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die weitere Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens in Sachen T W i. H. v. 142,80 Euro.
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