LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.07.2009
L 21 R 910/07
Vorinstanzen:
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 30 RA 1259/04

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.07.2009 (L 21 R 910/07) - DRsp Nr. 2009/22023

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.07.2009 - Aktenzeichen L 21 R 910/07

DRsp Nr. 2009/22023

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Neufeststellung der Höhe des Wertes seiner Rente wegen Alters ab 01. Juni 1996 unter Berücksichtigung der Ermittlung höherer Entgeltpunkte Ost - EP(Ost) - in den Jahren 1991, 1993, 1994, 1995 und 1996.

Der 1931 geborene Kläger hat ab 01. September 1961 Beitragszeiten im Beitragsgebiet zurückgelegt und bis Mai 1996 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung im Beitrittsgebiet entrichtet. Mit Wirkung ab dem 01. März 1964 gehörte der Kläger der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz im Beitrittsgebiet - AVItech - an. Die Beklagte als Zusatzversorgungsträger stellte mit Bescheid vom 21. Dezember 1995 Zeiten der Zugehörigkeit zur AVItech und die in diesem Zeitraum erzielten Arbeitsentgelte fest.

Mit Bescheid vom 24. Juni 1996 gewährte die Beklagte dem Kläger eine Rente wegen Alters.