LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.03.2013
L 3 U 197/12
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 24.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 67 U 745/09

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.03.2013 (L 3 U 197/12) - DRsp Nr. 2013/13873

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2013 - Aktenzeichen L 3 U 197/12

DRsp Nr. 2013/13873

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 24. August 2012 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch auf Verletztengeld (VG) des Klägers für den Zeitraum vom 01. Juni bis zum 30. September 2007 streitig.

Der 1979 geborene Kläger war als Student der Hochschule für Schauspielkunst "E" bei dieser Hochschule ab dem 28. Juli 2006 im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte als Schauspieler für das Stück "Über den Schmerz" beschäftigt. Die Vergütung betrug 7,00 € pro Stunde, insgesamt 252,00 € bis zur geplanten zweiten Vorstellung am 17. September 2006. Daneben war der Kläger seit dem 01. Januar 2006 bei der Hochschule als studentische Hilfskraft 10 Stunden/Monat zu einer Vergütung von monatlich 109,80 € in der studentische Bibliothek tätig.