Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von 4 500,00 € als Kostenerstattung für die Durchführung einer Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik - MRP -).
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