Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 23. März 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).
Der Kläger wurde 1940 geboren. Er war von Januar 1961 bis Juli 1979 hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS. Von Februar 1980 an arbeitete er als inoffizieller Mitarbeiter (IM) für das MfS.
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