Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 01. November 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die von der Beklagten als Versorgungsträger erlassenen Bescheide insoweit, als in ihnen die Feststellung getroffen wird, dass in dem Zeitraum vom 10. Mai 1973 bis zum 17. März 1990 die Anwendung einer niedrigeren als der regelmäßigen Beitragsbemessungsgrenze (
Der 1932 geborene Kläger schloss zum 31. August 1955 ein Studium an der H-Universität B als Diplom-Wirtschaftler ab, 1963 promovierte er außerdem zum Dr. oec. an der K-M-Universität L. Im Rahmen eines Fernstudiums vom 01. September 1960 bis zum 31. Januar 1964 erwarb er des Weiteren mit Urkunde der Ingenieurschule für Schwermaschinenbau und Elektrotechnik B vom 07. April 1964 die Qualifikation zum Ingenieur für Technologie der Elektro-Feinwerktechnik. Vom 05. September 1974 bis zum 30. Juni 1975 besuchte er die Parteihochschule "Karl Marx" beim ZK der SED.
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