Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 09. Juli 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die der Klägerin entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten des gesamten Rechtsstreites zu zwei Dritteln zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der 1930 geborene Dr. D A (im Folgenden: Versicherter) war nach Ablegung der Kaufmannsgehilfenprüfung als kaufmännischer Angestellter und Sachbearbeiter tätig. Nach dem Abschluss eines Studiums an der Deutschen Verwaltungs-Akademie "W" in L im Juli 1952 mit dem Staatsexamen als Diplom-Wirtschaftler war er von Oktober 1952 bis Juni 1990, nur unterbrochen durch ein Studium an der Parteihochschule beim ZK der KPDSU in der Zeit vom 01. April 1973 bis zum 04. Juli 1974, im Staatsapparat der DDR wie folgt tätig:
01. September 1952 - 09. September 1959 | als Referent, Bereichsleiter, Hauptverwaltungsleiter im Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel |
01. September 1959 - 15. März 1963 | als Stellvertreter des Ministers im Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel |
16. März 1963 - 31. Januar 1966 | als Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission beim Ministerrat der DR |
01. Februar 1966 - 31. März 1973 |
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