Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 04. Juli 2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Unfall des Klägers am 26. Oktober 2002 als Arbeitsunfall zu beurteilen ist.
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