LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.01.2011
L 16 R 936/10 ZVW
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 06.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 R 5418/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.01.2011 (L 16 R 936/10 ZVW) - DRsp Nr. 2011/20745

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2011 - Aktenzeichen L 16 R 936/10 ZVW

DRsp Nr. 2011/20745

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. März 2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren einschließlich des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung von großer Witwenrente (WR) aus der Versicherung des am 2004 verstorbenen F R (im Folgenden: Versicherter).

Die 1950 geborene Klägerin lebte nach eigenen Angaben mit dem 1946 geborenen und zuletzt als Schulhauswart beim L B beschäftigten Versicherten, den sie 2004 heiratete, seit 1978 in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Sie hat aus ihrer ersten Ehe zwei in den Jahren 1969 (H E; im Folgenden: H.E.) und 1973 (I E; im Folgenden: I.E.) geborene Kinder. In den Jahren 2003 und 2004 erzielte die Klägerin aus ihrer Beschäftigung als Apothekenhelferin bei der VN für G GmbH ein monatliches Bruttoentgelt von ca. 2.400,- € (Bescheinigung vom 2. Februar 2005).