Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin om 18. April 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen den Bescheid vom 23. Juli 2007 wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Verfahren bei dem Landessozialgericht icht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Bemessung von Arbeitslosengeld (Alg).
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