LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.08.2011
L 13 SB 82/11
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 04.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 SB 1835/09

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.08.2011 (L 13 SB 82/11) - DRsp Nr. 2011/17936

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2011 - Aktenzeichen L 13 SB 82/11

DRsp Nr. 2011/17936

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 04. März 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Sozialgericht Berlin zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) als 70 sowie die Feststellung des Vorliegens der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und "H" (Hilflosigkeit).

Der 1978 geborene Kläger ist von Beruf Krankenpfleger und arbeitete zuletzt als Fitnessmanager. Seit 2008 bezieht er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.