LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.06.2009
L 1 KR 165/07
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 07.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 82 KR 429/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.06.2009 (L 1 KR 165/07) - DRsp Nr. 2009/14667

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2009 - Aktenzeichen L 1 KR 165/07

DRsp Nr. 2009/14667

Bei Übernahme von älteren DO-Angestellten der Krankenkassen durch die Rentenversicherungsträger in das Beamtenverhältnis ist die Krankenkasse zur Teilübernahme der Versorgungslasten nach § 28 p Abs. 11 Satz 2 SGB IV in sinngemäßer Anwendung von § 107 b Abs. 2-5 Beamtenversorungsgesetz verpflichtet.

Das Urteil des Sozialgerichts vom 7. September 2006 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 124.549, 39 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Beteiligung der Beklagten an der Versorgungslast für Herrn P H P im Folgenden P streitig.