LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.03.2011
L 13 VE 70/09
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 15.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 46 V 120/04

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.03.2011 (L 13 VE 70/09) - DRsp Nr. 2011/16126

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2011 - Aktenzeichen L 13 VE 70/09

DRsp Nr. 2011/16126

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)und die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. des Grades der Schädigungsfolgen (GdS).

Der 1929 geborene Kläger befand sich vom 14. Juni 1951 bis zum 15. Januar 1954 wegen des Vorwurfs Flugblätter aus Westberlin in die DDR eingeschleust und dort verteilt zu haben, in Haft. Hierbei musste er von Mai 1952 bis Juni 1953 in einem Steinbruch Zwangsarbeit verrichten, die insbesondere darin bestand, Kalksteinbrocken zu zerschlagen, die bis zu 75 kg schweren Bruchstücke per Hand zu einer Lore zu transportieren, diese zu beladen und anschließend 60 bis 70 m bis zum Sammelgleis zu schieben, wobei es sehr häufig zu Entgleisungen gekommen ist mit der Notwendigkeit, die Lore wieder auf das Gleis zu stemmen. Im Oktober 1952 wurde er durch herunterfallende Steintrümmer am Hinterkopf verletzt.